Rechtschutzversicherungen haben vielfach auch ein Interesse, ihren Kunden mit
Alternativen zu einem Gerichtsverfahren zu unterstützen, um auf diesem Wege
nachhaltige und schnellere Lösungen zu erzielen. Außerdem werden so
möglicherweise die Kosten eines Verfahrens gesenkt.

Es lohnt sich also, bei seiner Versicherung nachzufragen, ob die Leistungen
enthalten ist und in welcher Form.

Der Gesetzgeber hat im Mediationsgesetz ausgeführt, dass die Konfliktparteien ihre/n Mediator: in frei wählen
können.
Bevor Sie eine Mediation in Auftrag geben, empfiehlt sich die Abklärung mit dem Versicherer.